Häufige Fragen und Antworten rund um die Digitalisierungsförderung

Im April 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung von Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ausgeschrieben. Hier finden sich häufige Fragen und Antworten rund um diese Förderung.

Wenden Sie sich gern an unseren Chatbot, der zu vielen Ihrer Fragen die Antworten bereit hält.

PDF-Dokumente mit Fragen und Antworten aus den Informationsveranstaltungen zum Download :

Die komplette Liste aller in den Informationsveranstaltungen gestellten Fragen sowie die Antworten dazu finden Sie auf der Downloadseite geordnet nach den Themen der einzelnen Informationsveranstaltungen zum ersten, zweiten und dritten Förderaufruf sowie zur Projektdurchführung, zur DARP-Datenerhebung und zum Reifegradmodell.

Die Präsentation zu einer Informationsveranstaltung kann beim Projektträger unter projekt.oegd*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@vdivde-it.de angefragt werden.

Welche Dokumente muss ich nach Projektende zum Verwendungsnachweis einreichen?

Für den Verwendungsnachweis sind hochzuladen:

- Inhaltlicher Schlussbericht
- Administrativer Verwendungsnachweis (KfW-Formular-Nr. 600 000 5115)
- Abschluss-Reifegradmessung
- Ggfs. ergänzende Dokumente (Nachweis EU-Publizitätspflicht, Durchführung Penetrationstest o.ä.) 

Die Vorlagen, den Einreich-Link sowie Fragen und Antworten zum Projektende finden Sie im Downloadbereich.

Das Reifegradmodell wurde entwickelt, um wissenschaftsbasiert als Grundlage für zielgerichtete Maßnahmen der Digitalisierung für Einrichtungen des ÖGD zu dienen. Einerseits wird der jeweilige Status Quo erhoben, andererseits können mithilfe der Erhebung gleichzeitig Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert und strukturiert abgeleitet und geplant werden. Es dient somit der Orientierung und Handlungssicherheit und hat dadurch einen direkten Mehrwert für die jeweilige Einrichtung. Weitere Informationen zum Reifegradmodell finden Sie hier.

Kann ein einzelnes Gesundheitsamt sich auch an einer koordinierten Landesmaßnahme eines anderen Bundeslandes beteiligen?

Nein, das ist nicht möglich. Ein Gesundheitsamt kann sich inhaltlich an koordinierten Landesmaßnahmen des eigenen Bundeslands beteiligen, soweit sich dies für die geplanten Maßnahmen anbietet. In dem Fall sind sie keine Antragsteller. Die Antragstellung erfolgt für koordinierte Ländermaßnahmen und ELFA-Maßnahmen (Ein-Land-für-Alle) ausschließlich über die Länder.

Wie erfolgt die Kalkulation der Reisekosten?

Die Kalkulation der Reisekosten erfolgt nach Bundesreisekostengesetz.

Warum sollte ich mich bei Agora anmelden?

Agora hilft dabei, im ÖGD besser zusammenzuarbeiten und stärker voneinander zu lernen, um für zukünftige Herausforderungen besser gewappnet zu sein. Das Angebot ist für Nutzende im ÖGD wie beispielsweise Gesundheitsämter kostenlos und optional. Dank der webbasierten Umsetzung kann Agora unabhängig von der heterogenen IT-Ausstattung eingeführt und im Browser benutzt werden.

Müssen Kooperationserklärungen bzw. Absichtserklärungen bereits zusammen mit der inhaltlichen Konzeption vorgelegt werden?

Eine Einreichung von Kooperations- bzw. Absichtserklärungen (es werden keine Verträge benötigt) gemeinsam mit dem Antrag ist erwünscht. Die Erklärung kann formlos eingereicht werden. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, solche Erklärungen bereits zum Stichtag der Einreichung vorzulegen, bedeutet dies allerdings noch keinen Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bitte nennen Sie in diesem Fall an geeigneter Stelle in der inhaltlichen Konzeption den aktuellen Stand der Kooperation, z. B. „angefragt“ oder „mündliche Zusage“ und reichen Sie die Erklärung schnellstmöglich nach. Eine Förderung kann nur mit vorliegender Kooperationserklärung erfolgen.

Wann finden Informationsveranstaltungen statt und wo kann ich mich dafür registrieren?

Rund um das Förderprogramm werden regelmäßig digitale Informationsveranstaltungen angeboten. Einen Überblick bietet diese Seite.

Was müssen Zuschussempfänger bei Veröffentlichungen beachten?

Bei allen Maßnahmen der Presse- oder Öffentlichkeitsarbeit sind die Zuschussempfänger aufgefordert, kenntlich machen, dass das Projekt mit Geldern der Europäischen Union im Zuge des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) gefördert wird. Hierzu muss die EU-Finanzierung durch den Einsatz des EU-Emblems und der entsprechenden Finanzierungserklärung („Finanziert von der Europäischen Union – NextGenerationEU“) sichtbar gemacht werden.

Wird das EU-Emblem in Verbindung mit einem anderen Logo gezeigt, muss es mindestens so deutlich und gut sichtbar wie die anderen Logos platziert werden. Das Emblem sollte unterscheidbar bleiben und darf nicht modifiziert werden, beispielsweise durch das Hinzufügen von anderen visuellen Zeichen, Marken/Brands oder Text. Neben dem Emblem dürfen keine anderen visuellen Identitäten oder Logos verwendet werden, um die EU-Förderung hervorzuheben.

Sollte eine Logoverwendung nicht möglich sein – etwa in Pressemitteilungstexten –, so ist textlich auf die EU-Finanzierung hinzuweisen („Finanziert von der Europäischen Union – NextGenerationEU).

Das Logo für die Nutzung durch Zuschussempfänger ist im Downloadbereich zu finden.

Fördermittel sollten bis zum Ende der Projektlaufzeit verausgabt werden. In Einzelfällen ist es möglich, Rechnungen auch danach zu begleichen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Projektbezug muss auf der Rechnung deutlich erkennbar sein.

  • Der Leistungszeitraum muss auf der Rechnung vermerkt sein und muss innerhalb der Projektlaufzeit gemäß Zuschusszusage liegen.

  • Die Bezahlung der Rechnung muss zeitnah nach Projektende erfolgen.

  • Spätestens zur Abgabe des endgültigen Verwendungsnachweises für das Projekt müssen alle Rechnungen beglichen sein.

  • Es wird darauf hingewiesen, dass die Mittelverfügbarkeit/die Zahlungssicherung jederzeit sichergestellt sein muss.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Fragen zur Förderung und zum Förderleitfaden können per E-Mail (projekt.oegd*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@vdivde-it.de) oder Telefon (030/310078-3247; Sprechzeiten: Mo-Fr 9-12 und Mo-Do 13-16 Uhr) gestellt werden.

Bei inhaltlichen Fragen und Anmerkungen zum Reifegradmodell und dessen Anwendung kontaktieren Sie bitte reifegradmodell.oegd*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@fit.fraunhofer.de. Bei technischen Fragen zur Reifegradmessung (beispielsweise verlorene Zugangsdaten) wenden Sie sich bitte an de-kpmg-pt-oegd*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@kpmg.com.

Weitere Informationen

Projektdurchführung

Die Zuschusszusage zur Durchführung eines Modellprojekts oder einer Ländermaßnahme ist da. Doch wie geht es nun weiter? Alle Informationen zur Projektdurchführung finden Sie hier.

Weitere Informationen

Informationsveranstaltungen

In verschiedenen Veranstaltungen informiert der Projektträger über die Formalitäten, inhaltliche Schwerpunkte sowie das Reifegradmodell zur Einschätzung des Digitalisierungsgrads.

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