Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 1. Januar 2026) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.digitales-gesundheitsamt.de und bezieht sich auf das Testergebnis der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik vom 9. Dezember 2025.

In Deutscher Gebärdensprache (DGS) finden Sie diese Erklärung mit Erläuterungen hier: Gebärdensprache, Leichte Sprache.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Prüfergebnis der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik

Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) hat die Internetseite www.bundesfinanzministerium.de am 9. Dezember 2025 einer vereinfachten Überwachung zur BITV 2.0 unterzogen. Das Ergebnis und den aktuellen Stand der Anpassungen auf Grundlage des Prüfergebnisses finden Sie in folgender Tabelle.

Übersicht zum Prüfergebnis

NummerPrüfkriteriumWCAG-Level / GewichtungBewertungErläuterung
1Wahrnehmbarkeit   
1.1Textalternativen   
1.1.1Nicht-Text-Inhalte besitzen AlternativtexteAnicht bestandenbeanstandeter Punkt wurde behoben
1.2Zeitbasierte Medien   
1.2.1Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen AlternativenAbestanden 
1.2.2Aufgezeichnete Audio-Inhalte besitzen UntertitelAnicht anwendbar 
1.2.3Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen AlternativenAnicht anwendbar 
1.2.5Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen AudiodeskriptionenAAnicht anwendbar 
1.3Anpassbarkeit   
1.3.1Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbarAnicht bestandenbeanstandeter Punkt wurde behoben
1.3.2Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegebenAbestanden 
1.3.3Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlichAbestanden 
1.3.4Bildschirmausrichtung ist änderbarAAbestanden 
1.3.5Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbarAAnicht anwendbar 
1.4Unterscheidbarkeit   
1.4.1Farbe ist nicht einziger InformationsträgerAbestanden 
1.4.2Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbarAnicht anwendbar 
1.4.3Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast)AAbestanden 
1.4.4Schriftgröße kann angepasst werdenAAbestanden 
1.4.5Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbarAAnicht bestandenbeanstandeter Punkt wurde behoben
1.4.10Inhalte brechen in einspaltiges Layout umAAnicht bestandenbeanstandeter Punkt wurde behoben
1.4.11Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichendAAnicht bestandenbeanstandeter Punkt wurde behoben
1.4.12Textabstände sind anpassbarAAbestanden 
1.4.13Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbarAAbestanden 
2Bedienbarkeit   
2.1.1Tastaturbedienbarkeit ist gegebenAbestanden 
2.1.2Tastaturfallen sind nicht vorhandenAbestanden 
2.4.3Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessenAnicht bestandenbeanstandeter Punkt wurde behoben
2.4.7Tastaturfokus ist sichtbarAAbestanden 
3Verständlichkeit   
3.1.1Sprache ist ausgezeichnetAbestanden 
3.2.3Navigation ist konsistent aufgebautAAbestanden 
4Robustheit   
4.1.2Name, Rolle und Wert sind identifizierbarAbestanden 
ABITV 2.0   
A.1Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhandenentspricht Aja 
A.2Erklärung zur Barrierefreiheit wurde formal geprüftentspricht Anicht bestandenbeanstandeter Punkt wurde behoben
BPDF   
B.1PAC3 Test ergibt PDF/UA-konformentspricht AAnicht bestandenNicht alle angebotenen PDF-Dokumente sind barrierefrei. Ältere Dokumente werden im Rahmen regelmäßiger Aktualisierungen entfernt. Ziel ist es, künftig möglichst barrierefreie PDF-Dateien bereitzustellen. Sollten Sie ein nicht barrierefreies PDF-Dokument benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail über das Kontaktformular an die Redaktion.
Ergebnisse nach Prüfkriterium (WCAG/BITV/PDF)

 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

-PDF-Downloads: Eingestellte PDF-Dateien werden vermehrt in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt. Alle Dateien, die noch nicht vollständig barrierefrei sind, sind entsprechend gekennzeichnet.

-z.T. Untertitel von Videos: Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel nach der Veröffentlichung nachzureichen bzw. die Urheber um entsprechende Ergänzung zu bitten.

Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontakt-Formular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesministerium für Gesundheit
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Telefon: 0228 99441-0

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle  finden Sie alle Informationen über das Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805

Fax: 030 18 527-2901

E-Mail: info*Den Text zwischen den * loeschen, dies ist ein Spamschutz*@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de